27 JULI 2020 / Karriere / Covid-19

Beendigungsgrund im Arbeitszeugnis

...und dessen Besonderheiten während der Coronakrise.

Die Note eines Arbeitszeugnisses und die daraus zu ziehenden Rückschlüsse werden aus vielen einzelnen Details und Absätzen gezogen. Darunter fällt auch der Beendigungsgrund im Schlussteil. Dieser verrät, ob ein Arbeitnehmer selbstständig gekündigt hat, ihm dieses nahe gelegt wurde zu tun oder ob der Betrieb ihn entlassen hat, aus betrieblichen oder persönlichen Gründen. Dies kann für den neuen Arbeitgeber eine interessante Information sein.

Ein Arbeitszeugnis muss rechtlich gesehen nicht zwingend einen Beendigungsgrund enthalten. Sollte dieser fehlen, kommt jedoch schnell der Gedanke, dass der Arbeitnehmer gekündigt wurde und dies nicht preisgeben möchte. Besonders die Angabe der eigenen Kündigung des Arbeitnehmers durch den Satz „Herr Mustermann verlässt das Unternehmen aus eigenem Wunsch zum XX.YY.VVVV“ spricht sehr für den Arbeitnehmer. Dieser lässt am wenigsten Spielraum für anders zu deutende Interpretationen.

Auch eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist nicht negativ für den Empfänger auszulegen, da ihn in diesem Fall ebenso keine „Schuld“ an der Entlassung vorgeworfen werden kann, sondern lediglich dem Unternehmen selbst. Aus diesem Grund neigen Betriebe jedoch dazu dieses als Grund nicht anzugeben, aus Angst dem eigenen Image zu schaden und sich als unwirtschaftlich zu positionieren.

Die aktuelle Situation bietet jedoch Besonderheiten in der Angabe des Beendigungsgrundes.

Die Coronakrise im Arbeitszeugnis

Aktuell herrscht weltweit Ausnahmezustand. Und dies ist ein Zustand, welcher auch in den Arbeitszeugnissen berücksichtigt werden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen viele Unternehmen unverschuldet Stellen abbauen oder gar komplett schließen. Wenn das Arbeitsverhältnis also aufgrund der Corona-Krise enden musste, dann sollte dies auch explizit so im Arbeitszeugnis genannt werden. Dadurch ist der Arbeitnehmer, der gezwungen ist, sich einen neuen Job zu suchen, auf der sicheren Seite einer Fehlinterpretation des Beendigungsgrundes zu entgehen und das Unternehmen muss keine Angst haben einem Imageproblem zu unterliegen, da diese Ausnahmesituation viele Betriebe ohne Eigenverschulden traf.

Fazit

Zusammengefasst ist ein Unternehmen zwar nicht verpflichtet, den Beendigungsgrund in ein Arbeitszeugnis zu schreiben, jedoch ist es für den Empfänger nur unvorteilhaft, wenn dieser fehlt. Vor allem, wenn die Kündigung nicht aufgrund eines Fehlverhaltens oder mangelhafter Leistung des Arbeitnehmers erfolgte.

Unternehmen neigen dazu betriebsbedingte Kündigungen nicht zu nennen, um das eigene Image aufrecht zu erhalten. Gerade in besonderen Zeiten wie dieser empfiehlt es sich offen mit den Folgen der Corona-Pandemie im Arbeitszeugnis umzugehen. Es ist ratsam direkt zu formulieren, dass der Arbeitnehmer aus diesem Grund gehen musste, nicht etwa wegen schlechter Arbeitsweise oder Unwirtschaftlichkeit des Betriebes. In dem Fall kann der Grund für keine der Seiten negativ ausgelegt werden und bildet keine Barriere bei der neuen Jobsuche für den Arbeitnehmer.

Da es für die aktuelle Situation keine Standarttextbausteine gibt, kann und sollte in diesem Fall ein individueller Satz zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Auswirkungen der Corona-Krise verfasst werden.

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Ida

Begeisterte Studentin des Studiengangs Marketing an der Universität Hamburg, mit vertieften Interesse an den Themen Arbeitszeugnis, Karriere und Bildung.

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